Schulentwicklungsplan aufstellen

Beschlossen auf der Sitzung vom 2. 3. 2020

„Der Bezirkselternausschuss fordert die Senatsverwaltung für Bildung, Ju­gend und Familie und das Bezirksamt Reinickendorf auf, wieder einen Schulentwick­lungsplan gemäß § 105 Abs. 3 bzw. einen bezirklichen Schulent­wicklungsplan gemäß §109 Abs. 3 Schulgesetz aufzustellen.“

Begründung:

Der letzte Schulentwicklungsplan für Berlin ist 2018, der letzte Reinickendorfer Schulentwicklungsplan 2019 abgelaufen. Das derzeit prakti­zierte Monitoringverfah­ren bietet mit seinen auf Züge gerundeten und direkt saldier­ten Angaben nicht diese Detailgenauigkeit wie der Schulentwicklungsplan. Es fehlen Angaben zur Grundlage der Bevölkerungsberechnung bzw. zu­künftiger Wohnbaupotentiale ebenso wie zu den Kapazitäten der einzelnen Schulen. Dadurch sind die Zahlen nur schwer nach­vollzieh- und überprüfbar. Für den Bürger sind die Daten des Monitoringverfahrens nicht ohne Weiteres erhältlich, während der Schulentwicklungsplan in gedruckter Fassung und online veröffentlicht wurde und damit einen Beitrag zur Transparenz von Verwaltungshandeln geleistet hat.