Landeselternausschuss (LEA)

Der LandesElternAusschuss (LEA-Schule) ist ein schulisches Gremium mit 24 Mitgliedern (2 je Bezirk) und 2 beratenden Mitgliedern aus dem Bereich der staatlich anerkannten Ersatzschulen. Die Mitglieder werden für zwei Kalenderjahre gewählt.

Die Amtszeit beginnt am 01.01. und endet am 31.12 des Folgejahres. Schulgesetz § 110.3

Die Sitzungen finden im Rhythmus von ca. 6 Wochen statt. Sitzungsort ist das Rathaus (Rotes Rathaus) in Berlin.

Seine Aufgaben bestehen darin:

Einflussnahme im Interesse der Eltern auf die Landesschulpolitik

Gesetzliche Grundlage:

Schulgesetz § 114 Landesausschüsse

(1) Auf der Ebene der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung werden ein Landeslehrerausschuss, ein Landesschülerausschuss und ein Landeselternausschuss gebildet. Sie dienen der Wahrnehmung der schulischen Interessen der jeweiligen Gruppe gegenüber der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Landesschulbeirat.

(2) Die Landesausschüsse bestehen aus den in den jeweiligen Bezirksausschüssen gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Ferner gehören dem jeweiligen Landesausschuss von den Sprecherinnen und Sprechern der Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigten, die nach § 111 Abs. 1 Satz 3 Mitglieder der Bezirksschulbeiräte sind, zwei Vertreterinnen oder Vertreter mit beratender Stimme an.

(3) Die stimmberechtigten Mitglieder eines jeden Landesausschusses wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.