Stellungnahme zum Schulentwicklungsplanentwurf 2015 – 2019
Grundschulen
Die Schulplatzsituation an den Reinickendorfer Grundschulen bleibt weiterhin angespannt. Die in den letzten beiden Jahren durchgeführten Maßnahmen in den Regionen Märkisches Viertel und Reinickendorf Ost haben zu einer Abschwächung des Raummangels geführt. Der Bau von Erweiterungsbauten führt jedoch zu einer Verdichtung an den jeweiligen Standorten, die weitere Maßnahmen erforderlich macht. Der Bezirkselternausschuss fordert das Schulamt daher auf, für diese Schulen Konzepte zu entwickeln, wie die aus den steigenden Schülerzahlen resultierende Probleme in Bezug auf Sporthallenkapazitäten, Essensversorgung, Zugangswege, Hortsituation, etc gelöst werden können.
Die vom Senat angekündigte Heraufsetzung des Einschulungsalters um drei Monate zum Schuljahr 2017/18 wird zu einer Verringerung der Schülerzahlen und somit zu einer weiteren Reduzierung der Raumnot führen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um einen temporären Effekt. Der Bezirk wird daher aufgefordert diese Zeit zu nutzen, um ein langfristiges Konzept zur Grundschulplatzversorgung zu erstellen. Die Planung des Schulneubaus an der Walliser Straße sollte fortgesetzt werden, auch wenn die Finanzierung durch das Land noch nicht abschließend geklärt ist.
Der Bezirkselternausschuss spricht sich gegen die Überbelegung der Charlie-Chaplin- Grundschule aus und fordert, die reguläre Zügigkeit einzuhalten.
Oberschulen
Im Oberschulbereich gibt es bei dem Verhältnis von ISS- zu Gymnasial-Plätzen ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage. So herrscht ein Mangel an ISS-Plätzen bei gleichzeitigen Überkapazitäten an den Gymnasien. Der im Schulentwicklungsplan als möglich erachtete Neubau einer 4-zügigen ISS am Waidmannsluster Damm ist aus Sicht des Bezirkselternausschusses unerlässlich. Es muss unverzüglich mit der Planung begonnen werden. Hierbei sollte auch geprüft werden, inwieweit in der Nähe befindliche Ressourcen genutzt werden können, um die Zügigkeit dieses Neubaus zu erhöhen.
Zusätzlich zum Neubau sind weitere Maßnahmen zeitnah umzusetzen, um eine ausreichende Versorgung mit ISS-Schulplätzen zu gewährleisten. Hierbei werden die im Schulentwicklungsplan in Erwägung gezogenen Filiallösungen vom Bezirkselternausschuss sehr kritisch gesehen. Vielmehr sollte geprüft werden, welche bestehenden Ressourcen im Bezirk genutzt werden können, um eine weitere neue ISS einzurichten.
Die Überkapazitäten an den Gymnasien sind problematisch. Es ist sicherzustellen, dass auch bei Unterfrequentierung ein ausreichendes Angebot, insbesondere in der gymnasialen Oberstufe, aufrechterhalten werden kann.
Inklusion
In den Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung wird der Bezirk aufgefordert, die schrittweise Umsetzung des Inklusionsgebots darzulegen. Auch wenn auf Landesebene noch nicht alle Rahmenbedingungen festgeschrieben sind, können doch eigene Ideen und Konzepte beschrieben werden. Der Bezirkselternausschuss fordert das Schulamt auf, darzulegen, welche Standorte als Schwerpunktschulen für welche Förderbedarfe vorgesehen sind. Darüber hinaus ist das Konzept für die Beratungs- und Unterstützungszentren in den Schulentwicklungsplan zu integrieren.
Weiteres
Die Gemeinschaftsschule ist eine eigenständige Schulform und sollte daher im Schulentwicklungsplan gesondert erwähnt werden.
Die Entwicklung des Ganztagsangebots ist im Schulentwicklungsplan unzureichend dargestellt. Insbesondere sollte darauf eingegangen werden, ob der Bezirk das aktuelle Ganztagsangebot im Grundschulbereich für ausreichend hält oder ob eine Erweiterung angestrebt wird.