Landesjugendhilfeausschuss (LJHA)
Der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) befasst sich mit den Aufgaben der Jugendhilfe. Gesetzliche Grundlage ist das SGB VIII und die §§ 37, 38, 39 AGKJHG. Er besteht aus 19 stimmberechtigten Mitgliedern und beratenden Mitgliedern. Die Stimmberechtigten setzen sich aus 6 Abgeordneten, 4 in der Jugendhilfe erfahrenen Personen, 8 Vertretern von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe sowie einer Person auf Vorschlag der AG der Familienverbände zusammen. Beratende Mitglieder sind unser LEAK–Vertreter nebst Stellvertreter, Vertreter des Sports und der Polizei, Jugendrichter, Religionsvertreter, Bezirks- und Senatsvertreter etc.
Der LJHA gibt sich eine Geschäftsordnung, wählt aus seiner Mitte den Vorsitz. Er bildet Unterausschüsse, zu denen er Sachverständige hinzuziehen kann nach § 39 (3) AGKJHG. Dort ist ein LEAK–Vertreter platziert und kann wichtige, die Eltern betreffende, Beratung einbringen und Informationen bekommen.