Beteiligung aller bei der Erstellung von Förderplänen

Beschlossen auf der Sitzung vom 6. 5. 2019

„Der Bezirkselternausschuss Reinickendorf fordert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, zukünftig alle Personen, die mit Kindern mit Förderbedarf arbeiten, an der Erstellung von Förderplänen zu beteiligen.“

Begründung:

Ein Förderplan versteht sich als ein Arbeitsplan mit Zielvorstellungen und ist das Ergebnis des Austauschs aller am Unterricht und an der Förderung beteiligten Personen. Die Lern- oder Förderpläne bilden die Grundlage der pädagogischen Förderarbeit. Sie machen diese leicht nachvollziehbar und stellen sie übersichtlich dar. Aktuell arbeiten nicht nur Lehrer und Erzieher mit den Kindern, sondern z.B. auch Schulassistenten (ehem. Schulhelfer). Diese werden selten in die Erstellung der Förderpläne einbezogen. Das muss geändert werden, denn gerade die Schulassistenten arbeiten enger mit und an dem Kind als Lehrer und Erzieher.

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