Schulabschlüsse an Förderzentren
„Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, den diskriminierenden Begriff „Vergleichbarkeit mit der Berufsbildungsreife“ bei den an Förderzentren abgelegten Schulabschlüssen zu streichen und diesen Kindern den eigentlichen Schulabschluss als Ausdruck der gelebten Inklusion zu geben.“