„Der Bezirkselternausschuss fordert, dass der Schulbesuch von Kindern mit Typ1 Diabetes auch weiterhin durch Schulhelfer abgesichert wird.“
Begründung:
Im September 2019 gab es eine Änderung im Berliner Schulgesetz. Genauer gesagt, in der Sonderpädagogikverordnung §5 Abs. 1.
Dieser besagt, dass es zwar weiterhin schulunterstützende Maßnahmen gibt, aber nur noch für den Bereich des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Die medizinische Versorgung der Kinder mit Diabetes Typ1 ist explizit ausgeschlossen. Die Versorgung soll zukünftig von Pflegediensten übernommen werden.
Praxisbeispiel:
Eine Mutter hat ein Kind, welches ganz frisch Diabetes Typ1 bekommen hat. Der Antrag beim SIBUZ auf Schulhelferstunden wurde abgelehnt, das muss über die Krankenkasse laufen und mit einem Pflegedienst. Jedoch findet man keinen Pflegedienst, egal wo man anruft. Nur, wenn dort dann eine Ablehnung kommt, übernimmt dies ein Schulhelfer.
Die Pflegedienste in Berlin sind schon so hoffnungslos überlastet, sie haben für die Kinder mit Diabetes Typ1 weder die Kapazität noch die qualifizierten Mitarbeiter. Des Weiteren würden die Pflegedienste nur die Pausenzeiten abdecken. Der Schulalltag benötigt jedoch mehr.
Information: Die Schulhelfer haben die Möglichkeit, z. B. bei der Charité eine auf das Kind bezogenen Diabetesschulung zu absolvieren. Ebenso werden von den Trägern, welche die Schulhelfer stellen, entsprechende Fortbildungen angeboten.
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Es muss jederzeit ein Ansprechpartner für Diabetes Typ1 vor Ort sein!
DIABETES BEI KINDERN IST NICHT PLANBAR!
Die Werte sind von vielen Faktoren abhängig, nicht nur vom Insulin, wie Erkältungen, Stress, Angst, Aufregung, … -
Der Sportunterricht muss abgedeckt sein. Messen vor und nach dem Unterricht ist zwingend notwendig. Bei einer Doppelstunde sogar zur Halbzeit.
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Man muss Wandertage und auch Klassenfahrten abdecken.