Elternabend

Der Elternabend in den Klassen ist die Grundlage der Elternarbeit in der Schule. Die folgenden Tipps und Ausführungen dazu sind aus dem LEAPEDIA übernommen:

Ziele des Elternabends

  • Kennen lernen und Vertrauensbildung der Eltern untereinander, sowie zwischen Eltern und Lehrkräften.
  • Verständigung über Gemeinsamkeiten in der Sorge und Verantwortung für das Kind, in der Anerkennung von Erziehungsgrundsätzen wie Leistung, soziales Verhalten u.a.
  • Informations- und Erfahrungsaustausch über unterschiedliche Wahrnehmungen des Kindes in der Schule und zu Hause, unterschiedliche Beurteilungskriterien von Leistung und Verhalten, unterschiedliche Einflussmöglichkeiten auf das Kind.
  • Entscheidungen über gemeinsame Aufgaben, Lösung gemeinsamer Probleme und Konflikte. Sind Erziehungsvereinbarungen ein geeignetes Mittel

Klassenkonferenz

im Schulgesetz (SchulG) Berlin

Textgrundlage: SchulG vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 812)

in der Grundschulverordnung – GsVO

Textgrundlage: GsVO vom 19. Januar 2005, geändert durch Verordnung vom 25. September 2006 (GVBl. S. 997)

§ 20 Grundschule

(3) Die Schulanfangsphase ist eine pädagogische Einheit; ein Aufrücken von der ersten in die zweite Jahrgangsstufe entfällt. Schülerinnen und Schüler, die die Lern- und Entwicklungsziele der Schulanfangsphase erreicht haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Jahrgangsstufe 3 aufrücken. Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Schulanfangsphase die Lern- und Entwicklungsziele noch nicht erreicht haben, können auf Beschluss der Klassenkonferenz (§ 59 Abs. 4) oder auf Antrag der Erziehungsberechtigten (§ 59 Abs. 5) ein zusätzliches Schuljahr in der Schulanfangsphase verbleiben, ohne dass dieses Schuljahr auf die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht angerechnet wird.

Gesamtelternvertretung (GEV)

Die Elternsprecherinnen oder Elternsprecher jeder Klasse oder Jahrgangsstufe bilden zusammen die Gesamtelternvertretung (GEV). Sie ist somit das höchste Elterngremium der Schule und vertritt die Interessen aller Erziehungsberechtigten einer Schule.

Die Gesamtelternvertretung wählt aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder

  • eine Elternsprecherin oder einen Elternsprecher der Schule und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter,
  • vier Mitglieder der Schulkonferenz,
  • zwei Mitglieder des Bezirkselternausschusses,
  • je zwei beratende Mitglieder der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und der der Fachkonferenzen sowie der Gesamtschülervertretung und
  • je ein beratendes Mitglied weiterer Teilkonferenzen der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler

Fachkonferenz

Aus dem Berliner Schulgesetz:

§ 80 Fachkonferenzen, Teilkonferenzen

(1) Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte bildet für Fächer, Lernbereiche oder Fachbereiche Fachkonferenzen. Sie kann ihre Befugnisse ganz oder teilweise auf die Fachkonferenz übertragen. Die Fachkonferenzen entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der

Gesamtkonferenz der Lehrkräfte (GK)

Die folgenden Tipps und Ausführungen dazu sind aus dem LEAPEDIA übernommen:

Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte ist das Beratungs- und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Lehrkräfte und eigenverantwortlich erzieherisch tätigen Personen. Sie berät und beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie die kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der schulischen Qualität, soweit nicht die Schulkonferenz nach § 76 Abs. 1 und 2 entscheidet.

Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte fördert die Zusammenarbeit der Lehrkräfte sowie die pädagogische und fachliche Kooperation mit anderen, insbesondere den benachbarten Schulen.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz gibt es an jeder Schule. Sie ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung und berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Sie kann gegenüber den anderen Konferenzen Empfehlungen abgeben; die Empfehlung muss auf der nächsten Sitzung dieser Konferenz beraten werden.

Sie besteht jeweils aus vier Eltern, Lehrern und Schülern, dem Schulleiter und ggf. einem externen Mitglied.

Somit besteht die Schulkonferenz aus maximal 14 stimmberechtigten Mitgliedern. Den Vorsitz in der Schulkonferenz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter.Die Schulkonferenz wird von ihr oder ihm mindestens viermal im Jahr einberufen. Sie ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.

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Landeselternausschuss Schule

BEA Kita Reinickendorf

BEA Kita

Gemeinsam arbeiten wir daran, unseren Kindern den besten Start in die Schule zu ermöglichen und dieser fängt bereits in der Kita an!

BEA Kita Reinickendorf

Elternfortbildner

Elternfortbildung

Wie leite ich einen Elternabend oder eine GEV-Versammlung, welche Rechte und Pflichten haben Eltern und Elternvertreter?

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