Landesschulausschuss (LSchulA)
Der Landesschulausschuss ist ein vom Berliner Abgeordnetenhaus gebildeter Fachausschuss, der entsprechend den Mehrheitsverhältnissen der Fraktionen besetzt ist.
Der Landesschulausschuss ist ein vom Berliner Abgeordnetenhaus gebildeter Fachausschuss, der entsprechend den Mehrheitsverhältnissen der Fraktionen besetzt ist.
Der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) befasst sich mit den Aufgaben der Jugendhilfe. Gesetzliche Grundlage ist das SGB VIII und die §§ 37, 38, 39 AGKJHG. Er besteht aus 19 stimmberechtigten Mitgliedern und beratenden Mitgliedern. Die Stimmberechtigten setzen sich aus 6 Abgeordneten, 4 in der Jugendhilfe erfahrenen Personen, 8 Vertretern von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe sowie einer Person auf Vorschlag der AG der Familienverbände zusammen. Beratende Mitglieder sind unser LEAK–Vertreter nebst Stellvertreter, Vertreter des Sports und der Polizei, Jugendrichter, Religionsvertreter, Bezirks- und Senatsvertreter etc.
Der Landesschulbeirat (LSB) ist mit dem Bezirksschulbeirat (BSB) vergleichbar, allerdings auf Landesebene tätig. Hier sitzen jeweils 12 Eltern, Lehrer und Schüler (je einer pro Bezirk). Darüber hinaus Vertreter des DGB, des DBB, der IHK, der HWK, der Unternehmerverbände, sowie von anerkannten Kirchen.
Der LandesElternAusschuss (LEA-Schule) ist ein schulisches Gremium mit 24 Mitgliedern (2 je Bezirk) und 2 beratenden Mitgliedern aus dem Bereich der staatlich anerkannten Ersatzschulen. Die Mitglieder werden für zwei Kalenderjahre gewählt.
Die Amtszeit beginnt am 01.01. und endet am 31.12 des Folgejahres. Schulgesetz § 110.3
Gemeinsam arbeiten wir daran, unseren Kindern den besten Start in die Schule zu ermöglichen und dieser fängt bereits in der Kita an!
Wie leite ich einen Elternabend oder eine GEV-Versammlung, welche Rechte und Pflichten haben Eltern und Elternvertreter?