„Der Bezirkselternausschuss Reinickendorf fordert das Bezirksamt auf, bei Anhörungen oder ähnlichen Themen, die das Bezirksamt in den Bezirksschulbeirat einbringt, die Bezirksausschüsse so rechtzeitig zu informieren, dass diese ihren gesetzlichen Auftrag der Zuarbeit zum Bezirksschulbeirat wahrnehmen können.“
Begründung:
Das Schulgesetz nennt neben der allgemeinen Interessenvertretung die Zuarbeit zum Bezirksschulbeirat explizit als Aufgabe der Bezirksausschüsse (Bezirkselternausschuss, Bezirksausschuss des pädagogischen Personals, Bezirksschülerausschuss). In der Vergangenheit wurden die Bezirksausschüsse über wichtige Anhörungen etc. aber immer erst im Nachhinein informiert, wenn der Bezirksschulbeirat bereits über das Thema diskutiert hatte. Eine Zuarbeit zum Bezirksschulbeirat war so meist nicht mehr möglich.