Der Bezirkselternausschuss Reinickendorf fordert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, bei der Neufassung des Rahmenlehrplans für die gymnasiale Oberstufe einheitliche Regelungen zwischen den Bundesländern Berlin und Brandenburg zur Leistungsbewertung festzulegen.
Begründung:
Der derzeitige Entwurf des Rahmenlehrplans für die gymnasiale Oberstufe enthält unter Teil A, Punkt 3 zur Leistungsbewertung nur den Hinweis, „Die konkrete Ausgestaltung der Leistungsbewertung erfolgt auf der Basis landesspezifischer Regelungen.“ Diese Formulierung lässt befürchten, dass die Bundesländer trotz gleichem Rahmenlehrplan unterschiedliche Maßstäbe zur Bewertung ansetzen. Da die Kurse der Qualifikationsphase u.U. direkt in die Abiturnote eingehen, halten wir es für wichtig, dass es zu einem einheitlichen Rahmenlehrplan auch einheitliche Bewertungsmaßstäbe gibt und hier kein Unterschied zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg gemacht wird.