Bezirkselternausschuss- Schule (BEA-Schule)
Der BEA-Schule ist das höchste Elterngremium im Bezirk und vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten in allen Belangen der allgemein bildenden Schulen. Er ist der Ansprechpartner des Stadtrates für Bildung, des Schulamtes sowie der Außenstelle Reinickendorf der Senatverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Schulräte).
Jede Schule wählt in der GEV zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter für den BEA-Schule. Die Gemeinschaft aller gewählten Mitglieder eines Bezirks bilden den BEA-Schule. Die Mitglieder haben ein Stimmrecht und sind für weitere Gremien wählbar. Stellvertreter haben in Abwesenheit der ordentlichen Mitglieder Stimmrecht, sind aber nicht wählbar.
Ferner entsendet jede private Schule (z.B. kirchliche) zwei Vertreter. Diese haben nur eine beratende Stimme. Das bedeutet sie dürfen nicht mit abstimmen oder wählen.
Der BEA-Schule wählt aus seiner Mitte:
- eine/n Vorsitzende/n und beliebig viele Stellvertreter,
- 12 Vertreter in den Bezirksschulbeirat (BSB),
- 2 Vertreter in den Landeselternausschuss (LEA)-Schule,
- 1 Vertreter in den Landesschulbeirat (LSB)
Für alle Vertreter sind Stellvertreter in mindestens gleicher Anzahl vorgesehen.
Gesetzliche Grundlage:
In jedem Berliner Bezirk ist je ein Bezirkselternausschuss für den Bereich Schule und den Bereich Kindertagesstätten eingerichtet. Rechtsgrundlagen sind das Schulgesetz § 110 und KitaFöG § 15
Zur sprachlichen Unterscheidung ist es zweckmäßig, den Bereich Schule oder Kita jeweils dem Begriff anzuhängen.